Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R., Ausnahmen sind möglich)
Abgeschlossene Berufsausbildung oder erster Hochschulabschluss (etwa Bachelor)
mindestens einjährige Berufspraxis (Vollzeit)
Masterprogramm
Hochschulzugangsberechtigung
erster Hochschulabschluss (etwa Bachelor)
mindestens einjährige Berufspraxis (Vollzeit) nach dem ersten Hochschulabschluss
Kenntnisse in "Forschungsmethoden der Bildungs- oder Sozialwissenschaften" (können nachgeholt werden)
zusätzlich für "Educational Leadership": Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre (können nachgeholt werden)
Weitere Voraussetzungen
Sie können für die Bearbeitung eines Studienmoduls (á 5ECTS) etwa 5 Stunden pro Woche einrichten. Informationen zum ► Modulaufbau
Sie können an ► Präsenzveranstaltungen in Essen teilnehmen. Die Termine werden bei der
Belegung bekanntgegeben.
Sie verfügen über ► Englischkenntnisse, um einzelne wissenschaftliche Texte, Videos und digitale Anwendungen in englischer Sprache zu
verstehen.
Für den ► Zugriff auf die Lernplattform ist ein Internetzugang mit einem aktuellen Internet-Browser erforderlich. Ihr Computer verfügt über eine
Webkamera, um an Onlinetreffen aktiv teilzunehmen.
In den Studienangeboten werden Produkte der Firmen Microsoft und Adobe genutzt. Um daran teilzunehmen, sind die ► Datenschutzbedingungen von Microsoft Office 365
und Adobe Connect zu
akzeptieren (s. weitere Hinweise).
Bewerbung aus dem Ausland / mit ausländischen Zeugnissen
Nehmen Sie bitte Kontakt zur Studienberatung auf ( ► Kontaktformular), um zu besprechen, welche Voraussetzungen für eine Zulassung grundsätzlich bestehen.
Bei Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland sind Deutschkenntnisse (DSH-2) zur Zulassung nachzuweisen (ausser: deutschsprachige Schweiz und
Belgien sowie Österreich).
Für Studienabschlüsse aus der Schweiz,Grossbritannien und anderen Nicht-EU Ländern ist eine Äquivalenzbescheinigung des
Studienabschlusses erforderlich. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt durch das Akademische Auslandsamt der Universität Duisburg-Essen, auf Grundlage der vollständig
eingereichten Bewerbungsunterlagen. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen und sollte entsprechend frühzeitig erfolgen. Ist es nicht möglich, die Gleichwertigkeit hochschulintern
festzustellen, kann eine kostenpflichtige Prüfung bei einer externen Einrichtung stattfinden. Weitere Informationen bietet das ► Akademische Auslandsamt der
Universität.
Eine Vorabprüfung, ob z. B. ein bestimmter Abschluss aus dem Ausland anerkannt würde, ist nicht möglich: Sie müssen die Unterlagen für eine Bewerbung
komplett einreichen.
Zur Orientierung hilfreich ist die ► Datenbank der KMK. Wenn ihr
Studienabschluss dort nicht verzeichnet ist, wird die Prüfung der Gleichwertigkeit länger dauern.
Die Gebühren für Teilnehmende aus dem In- oder Ausland unterscheiden sich nicht!
Sie erhalten einen Studierendenausweis, die sogenannte Immatrikulationsbescheinigung, mit der Ergänzung "Teilzeit". Ausländische Studierende bitten wir zu
beachten, dass diese ggfs. keine Ausstellung eines Visums ermöglicht.